Viele Franchise-Nehmer gehen davon aus, dass sie, sobald sie den Vertrag mit ihrem Partner unterzeichnet haben, nicht nur unter dem Dach eines starken Unternehmens agieren, sondern auch durch dieses versichert sind. Doch das ist nicht der Fall, denn auch als Franchise-Nehmer muss man sich für den berühmten Fall der Fälle absichern, und zwar am besten in jeder Hinsicht.
Sobald sich die Franchise-Partner über die Modalitäten ihrer Kooperation einigen konnten, steht dem Gründer für seine geschäftliche Zukunft eigentlich nichts mehr im Wege. Lizenzbeträge, Gebühren, Strategien und viele weitere Details wurden festgelegt. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz der zukünftigen Dependance und ihrer Mitarbeiter aus? Sind Franchise-Nehmer verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen? Und welcher Art soll diese sein? Welcher Umfang ist nötig, um den Franchise-Nehmer und seinen Betrieb zukünftig abzusichern? Hier gibt es drei wichtige Punkte, die ein Gründer berücksichtigen sollte:
Die Versicherung für Grund und Boden
Gründer, die bei der Übernahme oder Neugründung einer Franchise-Filiale größere Summen in Inventar und weitere Ausstattung investieren, müssen beachten, dass der Versicherungsschutz hoch genug ist, um eventuelle Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Diebstahl oder Brand auftreten, abgedeckt sind. Gebäude-, Hausrat- oder Kapitalversicherungen sind in diesem Fall empfehlenswert. Haftpflichtversicherungen treten ein, wenn der Versicherungsnehmer für Schäden an anderen Personen oder Gütern haftbar gemacht wird. Transportversicherungen sind dann empfehlenswert, wenn das Franchise-Unternehmen Waren z.B. vom Hersteller zum Kunden liefert. Außerdem gibt es noch Versicherungen, die den Verlust von Bargeld, Schecks oder anderen Wertpapieren abdecken, sowie eine sog. Betriebsunterbrechungsversicherung, die eintritt, sollte der Betrieb z.B. durch Feuereinbruch in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört werden. Ein detailliertes Gespräch zwischen den beiden Franchise-Partnern ist unbedingt auch in Bezug auf die notwendigen Versicherungen erforderlich, da es bestimmte Klauseln für dieses spezielle Geschäftsmodell gibt.
Die Absicherung des Franchise-Nehmers
Auch der Gründer selbst sollte sich darüber im Klaren sein, was geschieht, wenn er durch einen Unfall oder Krankheit nicht in der Lage ist, sein Geschäft – auch nur für kurze Zeit – nicht weiterführen zu können. Hier ist die Beratung bzgl. Unfall- und/ oder Krankenversicherungen unbedingt empfehlenswert. Hinsichtlich möglicher Kapital- und Risikolebensversicherungen sollte man sich ebenfalls informieren, denn schließlich deckt man dadurch den Ausgleich möglicher Komplikationen für die Zukunft ebenfalls ab.
Zukunftsplanungen
Franchise-Nehmer mit kritischem Blick für eine erfolgreiche Zukunft, müssen auch diese gewissenhaft planen, denn schließlich geht es nicht nur um den Erfolg des Geschäftes und das Wohl möglicher Mitarbeiter, sondern auch um die eigene berufliche und somit zwangsweise auch die persönliche Zukunft. Investitionen in Rentenversicherungen sind ebenso notwendig wie die Beratung hinsichtlich aller vertraglichen Details. Viele Franchise-Nehmer verdrängen die Gedanken an mögliche Zahlungsunfähigkeiten oder die „Wirren der Papierberge, durch die eh niemand durchblickt“. Allerdings sind genau dies die Punkte, die in Zukunft über Erfolg oder Scheitern eines Franchise-Betriebes und damit auch der Existenz des Gründers entscheiden könnten.