Existenzgründer sollten nicht planlos in die Selbstständigkeit starten. So sollte die Existenzgründung stets weitsichtig geplant werden. Auch vor dem offiziellen Start können bereits Kosten entstehen. Dabei unterstützt der Fiskus das Gründungsvorhaben durch die Anerkennung von Betriebsausgaben, die vor der Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit entstehen. Aus diesem Grund sollten Gründungswillige die Belege für die Vorlaufkosten unbedingt sammeln, da sich die Anforderungen an die Abzugsfähigkeit von Gründungskosten nicht von den normalen Betriebsausgaben unterscheiden. Hier gilt auch, dass die Kosten betrieblich veranlasst sein müssen. Zudem gibt es keinen festen Zeitpunkt, ab wann die Gründungskosten frühestens steuerlich geltend gemacht werden können. Jedoch muss der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Gründungskosten und der Unternehmensgründung eindeutig erkennbar sein. Dabei werden Zeiträume von bis zu einem Jahr in der Regel problemlos vom Fiskus akzeptiert.
Insgesamt ist die Bandbreite von Betriebsausgaben vor der Gründung sehr groß. Beispielsweise kann es sich hier um Fortbildungskosten, Markterkundungskosten oder Gebühren für Bescheinigungen und Genehmigungen handeln.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Gründungskosten auch dann steuerlich abzugsfähig sind, wenn von der Geschäftsidee wieder Abstand genommen wird. Allerdings muss dies dem Fiskus plausibel erklärt werden.