In der Regel bindet sich der Franchisenehmer durch einen Franchisevertrag für fünf bis zehn Jahre an den jeweiligen Franchisegeber. Je nach Konzept muss auch eine erhebliche Eigenkapitalleistung erbracht werden, weshalb bereits im Vorfeld geprüft werden sollte, ob das gewählte Franchisesystem mit den vorhandenen Fähigkeiten kompatible ist und ob eine Investition gerechtfertigt ist.
Von dem Moment an, wo eine Entscheidung für ein Franchisekonzept gefallen ist, durchläuft der Existenzgründer verschiedene Stationen. Dazu gehört als Erstes die Selbstauskunft oder auch Bewerbung bei dem Franchisegeber. Hier sollte immer bedacht werden, dass Franchisegeber in den meisten Fällen viele Bewerbungen vorliegen haben. Demnach sollte die Bewerbung nicht nur professionell gestaltet sein, sondern auch das ernsthafte Interesse hervorheben.
Auch wenn der angehende Unternehmer von den Marktanalysen des Franchisegebers begeistert sein sollte, ist es empfehlenswert, sich nicht alleine auf diese Zahlen verlassen. Industrie- und Handelskammern sowie Fachverbände bieten die Möglichkeit, sich in Eigenregie über die aktuellen Zahlen am Markt zu informieren.
Bevor es zu einer Vertragsunterzeichnung kommt, finden meist einige Gespräche zwischen den Vertragspartnern statt. Dabei wird der Franchisegeber seinem neuen Partner genau auf den Zahn fühlen, um sich ein Bild von der Eignung des Existenzgründers zu machen. Darüber hinaus werden durch den Franchisegeber zusätzlich Informationen über den neuen Partner eingeholt werden. In manchen Fällen wird der Existenzgründer auch zu einem Auswahlseminar eingeladen.
Nach der Vertragsunterzeichnung wird dem neuen Partner das Franchisehandbuch ausgehändigt. Da es sich hierbei um alle wichtigen Informationen und Regeln für die Franchisepartner handelt, werden diese Handbücher von den Franchisegebern nur sehr ungern vor einer Vertragsunterzeichnung ausgehändigt. Dennoch sollte der angehende Unternehmer zu mindestens darum bitten, sich das Regelwerk wenigstens intensiv ansehen zu können.
Wenn sich die Möglichkeit bietet, sollte der Existenzgründer bereits bestehende Franchisenehmer ausführlich befragen. Ein seriöser Franchisegeber wird gegen derartige Gespräche im Vorfeld einer Vertragsunterzeichnung keine Einwände haben. In dem Moment, wo der Existenzgründer Bedenken bekommt, sei es aufgrund des Standortes oder vielleicht sogar aufgrund des Konzeptes, sollte er dem Franchisegeber absagen. Ebenfalls sollte die Finanzierung vor der Vertragsunterzeichnung geklärt sein. Das heißt, es muss ein Finanzierungplan vorhanden sein und der Existenzgründer sollte im Vorfeld klären, in welchem Rahmen er mit Fördergeldern rechnen kann. Schlussendlich sollte der Vertrag durch einen Rechtsanwalt des zukünftigen Franchisenehmers geprüft werden.