Franchisepartner


Franchisepartner

Der Begriff „Franchising“ ist vom Gesetz her nicht definiert oder geregelt. Allerdings gibt es wesentliche Merkmale, die diesen Begriff charakterisieren. Beispielsweise stellt das Franchising ein Vertriebs- und Kooperationssystem dar. Die Dienstleistungen oder Waren werden hier von selbstständigen Unternehmern (Franchisepartner) vermarktet und verkauft. Somit stellt der Franchisegeber dem Franchisepartner ein Franchisepaket zur Verfügung, was die kaufmännischen, organisatorischen und technischen Erfahrungen des Franchisegebers enthält. Der Franchisepartner wird dann als selbstständiger Unternehmer tätig, nutzt dieses Franchisepaket und zahlt hierfür ein bestimmtes Entgelt (Franchisegebühr) an den Franchisegeber. Grundsätzlich wird diese Art der Zusammenarbeit in einem schriftlichen Franchisevertrag erklärt und geregelt.

Im Franchising haben Franchisegeber und Franchisepartner zahlreiche Rechte und auch Pflichten. Diese werden ebenfalls üblicherweise in einem Franchisevertrag definiert und festgehalten, sodass es während der Zusammenarbeit nicht zu Missverständnissen oder gar Problemen kommt.

Der Franchisepartner hat zum Beispiel das Recht auf Informationen, die ihm in Form eines Franchisehandbuches übergeben und nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Hier ist alles Wichtige zur Betriebsführung enthalten. Zudem hat der Franchisepartner auch das Recht auf entsprechende Aus- oder Fortbildungen. Eine umfassende Betreuung sowie verkaufsfördernde Maßnahmen sollte der Franchisepartner ebenfalls vom Franchisegeber erhalten.

Selbstverständlich hat der Franchisenehmer auch zahlreiche Pflichten. So ist er dazu verpflichtet, die im Systemhandbuch festgeschriebenen Regeln zu beachten und muss zudem an den Aus- und Fortbildungen teilnehmen. Oftmals finden diese in der Franchisezentrale statt. Des Weiteren muss der Franchisenehmer auch verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen. Die regelmäßige Zahlung der Franchisegebühren gehört ebenfalls zu den Pflichten.

Auch der Franchisegeber hat Rechte und Pflichten. Eine der wichtigsten Pflichten des Franchisegebers ist die Unterstützung des Partners. Hingegen hat der Franchisegeber aber auch das Recht, regelmäßige Kontrollen bei seinen Partnern durchzuführen.

 

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