Arbeitslose Personen, die sich selbstständig machen möchten und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden, können bei der zuständigen Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen. Hingegen ist eine Arbeitsagentur Existenzgründung bzw. eine Förderung der Selbstständigkeit, wenn sie aus einem festen Angestelltenverhältnis erfolgt, nicht möglich.
Für Gründer und Gründerinnen ist es wichtig zu wissen, dass die Arbeitsagentur Existenzgründung bzw. der Gründungszuschuss eine reine Ermessensleistung der Arbeitsagentur ist. Das heißt, es handelt sich bei der Arbeitsagentur Existenzgründung um eine Kann-Leistung und nicht eine Muss-Leistung. Dementsprechend gibt es hierfür keinen rechtlichen Anspruch.
Die Arbeitsagentur Existenzgründung bzw. der Gründungszuschuss kann bei der Agentur für Arbeit nur dann beantragt werden, wenn die arbeitslose Person einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besitzt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Selbstständigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche betragen muss.
Für die Arbeitsagentur Existenzgründung muss der Gründer einen schlüssigen und perfekt ausgearbeiteten Businessplan vorlegen. Zudem muss er auch die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine selbstständige Tätigkeit entsprechend nachweisen. Für den Businessplan benötigt der Gründer auch im Rahmen der Arbeitsagentur Existenzgründung eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Diese gibt Auskunft darüber, ob das Geschäftsvorhaben erfolgsversprechend und realistisch eingeschätzt ist. Beantragt werden kann diese Bescheinigung zum Beispiel bei einer Industrie- und Handelskammer oder bei Fachverbänden. Sollten vonseiten der Arbeitsagentur Zweifel an der Fähigkeit des Existenzgründers bestehen, kann diese von dem Gründer verlangen, an einem Existenzgründerseminar oder einer Eignungsfeststellung teilzunehmen.
Wird die Arbeitsagentur Existenzgründung bzw. der Gründungszuschuss bewilligt, bekommt der Gründer weiterhin sein Arbeitslosengeld plus eine Pauschale in Höhe von 300 Euro für sechs Monate. Hiernach kann er eine Verlängerung bei der Agentur für Arbeit beantragt, sodass er dann für weitere neun Monate den Pauschalbetrag erhält.
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