Arbeitslose, die durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, können zur Lebensunterhaltssicherung den sogenannten Gründungszuschuss bei der Arbeitsamt Existenzgründung bzw. der Agentur für Arbeit beantragen. Jedoch ist eine Arbeitsamt Existenzgründung nicht aus einem festen Angestelltenverhältnis möglich.
Die Arbeitsamt Existenzgründung bzw. der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Es handelt sich also um eine Kann-Leistung und nicht um eine Muss-Leistung. Demzufolge besteht also kein rechtlicher Anspruch auf eine Arbeitsamt Existenzgründung. Zudem kann die Arbeitsamt Existenzgründung bzw. der Gründungszuschuss nur dann beantragt werden, wenn der Arbeitslose noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen hat. Darüber hinaus muss die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Wochenstunden betragen.
Der Existenzgründer muss der Agentur für Arbeit einen schlüssigen Businessplan vorlegen sowie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit nachweisen. Zudem muss für die Arbeitsamt Existenzgründung eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese ist beispielsweise bei einer Industrie- und Handelskammer oder bei Fachverbänden erhältlich. Geprüft wird hier der Businessplan auf Tragfähigkeit. Bestehen Zweifel an der Arbeitsamt Existenzgründung kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder auch die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar vorschreiben.
Wird der Gründungszuschuss bewilligt, erhält der Existenzgründer für sechs Monate weiterhin sein Arbeitslosengeld zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro. Nach Ablauf der sechs Monate kann eine Verlängerung beantragt werden. Wird diese genehmigt, erhält der Existenzgründer jedoch nur noch die Pauschale in Höhe von 300 Euro für neun Monate. Darüber hinaus haben Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Der Antrag für diese Versicherung wird ebenfalls bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt.
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