Eine Existenzgründung will gut geplant sein. So ist eine exakte Vorbereitung und genaue Planung wichtige Voraussetzungen für den Weg in die Selbstständigkeit. Das Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit in Magdeburg kann hier Existenzgründer mit einer Beratung und Fördermittel Magdeburg unterstützen.
Beratung und Fördermittel Magdeburg können Gründer den Start wesentlich erleichtern. Hierzu zählen zum Beispiel zinsgünstige Darlehen, Bürgschaftsprogramme, Kapitalbeteiligungen oder Zuschüsse des Landes Sachsen-Anhalt. Welche Beratung und Fördermittel Magdeburg infrage kommen und was beachtet werden muss, das erfahren Gründungswillige im Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit.
Die Anträge für die Beratung und Fördermittel Magdeburg stellen in der Regel die Kreditinstitute und der Gründer gemeinsam. Dabei ist die Vergabe der Beratung und Fördermittel Magdeburg vor allem eine positive Einschätzung des geplanten Gründungsvorhabens durch das Kreditinstitut. Aus diesem Grund ist der ständige Kontakt zur Hausbank unerlässlich und immens wichtig, um die gewünschten öffentlichen Fördermittel zu erhalten.
Die Landeshauptstadt Magdeburg bietet den Existenzgründern neben der Beratung und Fördermittel Magdeburg auch hervorragende Ansiedlungsbedingungen. Zudem bestehen innerhalb von Magdeburg sieben Innovations- und Gründerzentren mit verschiedenen Schwerpunkten, die Existenzgründern gute Voraussetzungen zur Geschäftsideenumsetzung bieten.
Beratung und Fördermittel Magdeburg gibt es aber nicht nur direkt in der Stadt, so können sich Gründungswillige auch bei ihren Hausbanken über Fördermittel und Kredite von der KfW-Bank informieren. Des Weiteren können Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Wird der Antrag bewilligt, erhält der Gründer für sechs Monate weiterhin das Arbeitslosengeld plus eine Pauschale in Höhe von 300 Euro. Nach den sechs Monaten kann eine Verlängerung beantragt werden. Die Verlängerung läuft dann über neun Monate. Allerdings wird hier nur noch der Pauschalbetrag in Höhe von 300 Euro gezahlt.