Einzelunternehmen gründen


Wer ein Unternehmen gründen möchte, der will en Sprung in die Selbstständigkeit wagen. Doch was ist eigentlich zu beachten, wenn man ein Einzelunternehmen gründen möchte und was ist die Besonderheit daran? Ein Einzelunternehmen gründen, wenn man diese Aussage hört, dann hört sich dies erst einmal ziemlich exklusiv und besonders an. Doch hinter der Aussage „ein Einzelunternehmen gründen“ steckt nichts weiter, als dass eine Gründung von nur einer Person durchgeführt wird. Das bedeutet, der Inhaber des Unternehmens ist auch gleichzeitig der Geschäftsführer.

Ein Einzelunternehmen gründen, das geht in der Regel formlos vonstatten. Allerdings kann sich dies auch je nach Unternehmensart durchaus unterscheiden. Denn es gibt Sparten, wo trotz Einzelunternehmensgründung bestimmte Meldepflichten oder aber spezielle Auflagen erfüllt werden müssen. So muss beispielsweise bei der Gründung eines Unternehmens, welches im kaufmännischen Bereich tätig wird, im Handelsregister angemeldet werden. Allerdings ist beim Einzelunternehmen gründen kein Mindestkapital vorgeschrieben, was für viele Gründer natürlich besonders attraktiv ist, da nicht jeder über ein hohes Startkapital verfügt. Somit sind die Chancen ein solches Unternehmen zu gründen wesentlich höher und es ist auch sicherer als ein Unternehmen mit besonderem Startkapital.

Ein weiterer Vorteil ist, wenn man ein Einzelunternehmen gründen möchte, die Gewinnermittlung. Denn prinzipiell ist der Einzelunternehmer erst einmal von der Bilanzierung befreit. Allerdings nur dann, wenn der steuerliche Jahresgewinn unter 50 000 Euro liegt, beziehungsweise der Umsatz im Jahr die 500.000-Euro-Marke nicht überschreitet. Der Gewinn wird einfach mittels einer Einnahmen-Überschussberechnung errechnet. Der Nachteil beim Einzelunternehmen gründen kann natürlich die Tatsche sein, dass der Einzelunternehmer, wenn sich Schulden anhäufen, mit seinem gesamten Vermögen haftet, das heißt mit seinem Geschäfts- und auch Privatvermögen.