Existenzgründung Fördermittel


Es gibt heutzutage zahlreiche unterschiedlich Existenzgründung Fördermittel, die von Förderbanken oder auch vom Staat als Förderung zur Existenzgründung vergeben werden. Existenzgründer Fördermittel können zum Beispiel vergünstigte Kredite sein oder die Gewährung einer Bürgschaft für einen Kredit. Darüber hinaus kann es sich auch um Zuschüsse zur Existenzgründung handeln. Ebenso kann auch Venture Capital von Beteiligungsgesellschaften, die zu den Förderbanken gehören, beantragt werden. Existenzgründung Fördermittel gibt es aber auch auf den Ebenen der einzelnen Bundesländer von Nordrhein-Westfalen über Mecklenburg-Vorpommern bis hin nach Bayern.

Die zahlreichen Existenzgründung Fördermittel können aber auch in unterschiedliche Unternehmensphasen eingeteilt werden. So werden nicht nur bei einer Existenzgründung Fördermittel gewährt, sondern auch Unternehmen, die sich in einer Wachstumsphase befinden. Hier steht dann vor allem die Finanzierung von Investitionen im Vordergrund. Aber auch für Existenzgründer, die sich in der Krise befinden, kann geholfen werden. Hilfe bekommen hier Existenzgründer in Form von Beratungen, die bezuschusst werden. Des Weiteren werden auch spezielle Unternehmensvorhaben, wie zum Beispiel Energieeffizienz-Projekt bezuschusst.

Existenzgründung Fördermittel werden auch häufig in Form von Bürgschaften geleistet. Es handelt sich hierbei um eine Bürgschaft einer entsprechenden Bürgschaftsbank, die Existenzgründer in Anspruch nehmen können, wenn sie nicht über genügend Sicherheiten für einen Kredit verfügen. Darüber hinaus kann ein Existenzgründung Fördermittel auch eine Bürgschaft ohne Bank sein. Dabei wird diese in der Regel direkt von der Bürgschaftsbank angeboten.

Als Existenzgründung Fördermittel zählt aber auch der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, kann diesen bei seinem zuständigen Arbeitsamt beantragen. Wird dieser bewilligt, erhält der Gründer für sechs Monate weiterhin sein Arbeitslosengeld sowie eine monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro. Hiernach kann eine Verlängerung beantragt werden, wobei dann für weitere neun Monate – allerdings nur noch die Pauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt wird.