Im Jahr 2006 wurde von der rot-grünen Bundesregierung der Gründungszuschuss eingeführt, und zwar als Instrument des Arbeitsamtes, um Arbeitslosen den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Dabei handelte es sich beim Gründungszuschuss um eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch III und hat sich vor allem an Empfänger des Arbeitslosengeldes I gerichtet. Wurde Businessplan vom Arbeitsamt als tragfähig angesehen, musste der Gründungszuschuss bewilligt werden.
Im Jahr 2010 wurde der Gründungszuschuss nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit etwa 145.000 mal ausgezahlt. Zudem wurde damals vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mithilfe einer Studie bestätigt, dass der Gründungszuschuss ein hochwirksames Instrument ist, das zur Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt ist.
In Bezug auf den Existenzgründungszuschuss 2011 wurde am 27. Dezember 2011 das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ veröffentlicht. Dabei traten die groben Einschnitte beim Existenzgründungszuschuss 2011 bzw. dem Gründungszuschuss zum 28. Dezember 2011 in Kraft.
Diese Kürzungen des Existenzgründungszuschuss 2011 sollte sich innerhalb von drei Jahren auf etwa vier Milliarden Euro zusammenrechnen. Wichtigste Änderung des Existenzgründungszuschuss 2011 war, dass der Existenzgründungszuschuss 2011 von einer Pflicht zu einer Ermessensleistung wurde. Dies bedeutet, dass der Gründungszuschuss nunmehr eine Kann-Leistung und nicht mehr eine Muss-Leistung ist. So kann jeder Sacharbeiter der Agentur für Arbeit selbst entscheiden, ob der der Beantragung zustimmt.
Eine weitere Änderung des Existenzgründungszuschuss 2011 war, dass lediglich Arbeitslose den Existenzgründungszuschuss 2011 erhalten können, die noch mindestens 150 Tage lang einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben.
Weitere Änderungen betreffen aber auch die Dauer der Leistungszahlen. So wurde die Förderung von neun auf sechs Monate gekürzt. Hingegen hat sich anschließende Dauer der Förderung von sechs auf neun Monate verlängert.