Fördermittel Hausbau – das gibt es durchaus. So fördert zum Beispiel die KfW die Bauherren oder auch Immobilienkäufer mit zinsgünstigen Krediten und auch Tilgungszuschüssen. Vor allem beim energieeffizienten Bauen gilt die folgende Regel: Je geringer der Verbrauch an Energie, desto höher fallen die Fördermittel Hausbau aus.
Privatpersonen, die ein Wohneigentum kaufen und dies selbst nutzen, können Fördermittel Hausbau in Anspruch nehmen, und zwar unabhängig vom Familienstand oder Alter. Hierfür bietet die KfW im Rahmen des Wohneigentumsprogramms Kredite an. Lediglich Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nicht gefördert. Zu beantragen ist der Kredit aber nicht bei der KfW-Bank, sondern bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut.
Mittels der Fördermittel Hausbau werden bis zu 30 Prozent (höchstens 100.000 Euro) für Wohneigentum finanziert. Darüber hinaus finanziert die KfW beim Bau eines Hauses das Grundstück, die Baukosten sowie die Baunebenkosten. Dabei beträgt die Laufzeit des Kredites maximal 35 Jahre. Hiervon sind höchstens fünf Jahre tilgungsfrei. Zwar wird der Kredit in dieser Zeit verzinst, jedoch nicht getilgt. Nach dieser Zeit müssen die Raten plus Zinsen vierteljährlich getilgt werden. Sondertilgungen sind während der Zinsbindungsfrist nicht möglich. Jedoch besteht nach Absprache mit der KfW-Bank die Möglichkeit, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. In diesem Fall würde dann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Grundsätzlich hat die Beantragung der Fördermittel Hausbau vor dem Beginn des Hausbaus oder direkt nach dem notariellen Kaufvertragsabschluss zu erfolgen.
Im Rahmen der Fördermittel Hausbau fördert die KfW auch den Neubau von sogenannten KfW-Effizienzhäusern und Passivhäusern. Desto kleiner der Energiewert des Effizienzhauses, desto höher fallen die Fördermittel aus. Hierzu gibt es festgesetzte Richtlinien, Bedingungen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Fördermittel Hausbau gibt es aber auch im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Bauen“. Hier kann ein Kredit beantragt werden, bei dem die Zinsen erheblich unterhalb des aktuellen Kapitalmarktzinses liegen. Dabei liegt der Förderhöchstbetrag bei 50.000 Euro. Zudem können auch Tilgungszuschüsse bei der KfW beantragt werden.