Fördermittel Sachsen-Anhalt


Geht es um Fördermittel Sachsen-Anhalt nimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt – kurz IB – eine bedeutende Rolle ein. Als Finanzierungs- und Förderbank arbeitet die IB im Landesauftrag an der Zukunft von Sachsen-Anhalt und investiert in eine wachsende Wirtschaft. In Bezug auf die Fördermittel Sachsen-Anhalt sollte also die IB die erste Anlaufstelle sein. So berät, finanziert und fördert die IB kleine, mittlere und große Unternehmen sowie private und öffentliche Kunden. Hierzu bietet sie eine große Auswahl an Fördermittel Sachsen-Anhalt, Finanzierungs- und Förderprodukten wie zum Beispiel Darlehen, Zuschüsse oder Bürgschaften aus Landes-, EU- oder Bundesprogrammen in Ergänzung der unterschiedlichen Angebote der jeweiligen Hausbank.

Im Rahmen der Fördermittel Sachsen-Anhalt bietet sich für Existenzgründer der ERP-Gründerkredit – StartGeld von IB an. Hiermit können Existenzgründer erfolgreich in die Selbstständigkeit starten, da die IB erfolgsversprechende Gründungsvorhaben finanziert, wobei die Finanzierung von der Hausbank begleitet wird. Beantragen können dieses Darlehen Existenzgründer, kleine Unternehmen sowie Freiberufler mit weniger als 50 Mitarbeitern sowie einem maximalen Jahresumsatz in Höhe von 10 Millionen Euro. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Kredit nur innerhalb der ersten drei Jahre nach Geschäftsaufnahme beantragt werden kann. Gefördert werden hier betriebliche Betriebsmittel und Investitionen, und zwar maximal 100.000 Euro. Wer sich für dieses Fördermittel Sachsen-Anhalt interessiert, sollte sich in einem Förderberatungszentrum oder bei seiner Hausbank informieren.

Für Existenzgründer kann aber das Fördermittel Sachsen-Anhalt namens „ego.-START“ interessant sein. Hierbei handelt es sich um ein Fördermittel Sachsen-Anhalt in Form eines Zuschusses, der kleinen und mittleren Unternehmen, deren Gründung nicht länger als 12 Monate zurückliegt, bewilligt werden kann. Gefördert werden hier u. a. Coachingleistungen sowie Machbarkeitsstudien bzw. Markteinführungsstudien oder ein Gründerstipendium bei innovativer Unternehmensgründung. Bei den Coachingleistungen werden maximal 90 Prozent des Beratungshonorars übernommen, jedoch nicht mehr als 5.400 Euro. Hingegen werden die Kosten für Machbarkeitsstudie ebenfalls in Höhe von bis zu 90 Prozent (maximal 18.000 Euro) übernommen. Bei einem Gründerstipendium erhält der Gründer bei Bewilligung 1.200 Euro pro Monat sowie einen Kinderzuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat und pro Kind.