Vom Gesetz her sind die Begriffe „Franchising“ oder „Franchise“ nicht geregelt. Allerdings gibt es zahlreiche Merkmale, die das Franchising oder das Franchise charakterisieren. Grundsätzlich handelt es sich beim Franchise um ein Vertriebs- und Kooperationssystem. Die Dienstleistungen oder Waren dieses Systems bzw. des Franchisesystems werden von selbstständigen Unternehmern, nämlich dem Franchisepartner, entsprechend vermarktet und verkauft. Indes stellt der Franchisegeber, also das Franchisesystem, dem Franchisepartner die Leistungen als Franchisepaket zur Verfügung. Dabei enthält dieses Paket das organisatorische, technische und auch kaufmännische Know-how. Wie schon erwähnt, bleibt der Franchisepartner ein selbstständiger Unternehmer. Dieser verpflichtet sich, das Leistungspaket gegen ein bestimmtes Entgelt zu nutzen. All dies wird in einem entsprechenden Franchisevertrag zwischen Franchisegeber und Franchisepartner geregelt.
Wie jedes andere Vertragsverhältnis auch bestehen für den Franchisepartner und den Franchisegeber zahlreiche Rechte und Pflichten. Diese werden ebenfalls detailliert in einem Franchisevertrag definiert und festgelegt, sodass es später nicht zu Missverständnissen oder anderen Problemen kommt. Beispielsweise hat der Franchisepartner das Recht auf Informationen, die er zur Führung seines Betriebs benötigt. Aus diesem Grund wird ihm ein Systemhandbuch vom Franchisegeber ausgehändigt. Ebenso hat er aber auch das Recht auf eine Aus- und Fortbildung sowie eine umfassende Unterstützung und Betreuung. Die Pflichten bestehen hauptsächlich aus der Einhaltung der im Systemhandbuch festgelegten Grundsätze. Darüber hinaus ist der Franchisepartner auch dazu verpflichtet, die Franchisegebühren regelmäßig an den Franchisegeber zu entrichten.
Auch für den Franchisegeber bestehen einige Rechte und Pflichten. Demzufolge ist der Franchisegeber dazu verpflichtet, seine Partner zu unterstützen, zum Beispiel in Form von Aus- und Fortbildungen oder anderen Hilfestellungen. Die Rechte des Franchisegebers liegen hauptsächlich im Controlling. Das heißt, dass der Franchisegeber zu jeder Zeit seine Partner überprüfen kann.