Franchising Definition


Franchising Definition – was ist Franchising eigentlich? Wird eine Geschäftsidee mit mehreren Partnern (Franchisenehmer) zur Verfügung gestellt, kann der Geschäftstyp so multipliziert werden. Dabei hat der Franchisegeber diese Geschäftsidee entwickelt und auch erprobt. Dies ist die grobe Franchising Definition.

Franchising Definition – was bedeutet dies noch? Beim Franchising setzen die Franchisenehmer das Franchisekonzept des Franchisegebers um, und zwar als selbstständige Unternehmer in einem bestimmten und geschützten Verkaufsgebiet. Hierzu können sie das Know-how und die Erfahrungen des Franchisegebers für sich nutzen. Als Gegenleistung – und das bedeutet Franchising Definition ebenfalls – zahlt der Franchisenehmer eine regelmäßige Franchisegebühr. Bei einigen Franchisesystemen wird zudem auch eine einmalige Einstiegsgebühr fällig.

In Bezug auf Franchising Definition ist auch zu sagen, dass sich der Franchisegeber dazu verpflichtet, den Franchisenehmer regelmäßig zu unterstützen und auch die notwendigen Dienstleistungen des Franchisesystems kontinuierlich weiterzuentwickeln. Hingegen verpflichtet sich der Franchisenehmer dazu, das Geschäftskonzept systemkonform entsprechend umzusetzen und erkennt vor allem die Verantwortung für das Franchisesystem sowie auch die anderen Franchisenehmer.

Die Basis der Franchising Definition ist also die Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer für einen langfristigen und vor allem gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg. Schließlich ist der Erfolg des Franchisenehmers maßgeblich für den Erfolg des Franchisegebers. So bedeutet Franchising Definition auch, dass der Franchisegeber als Dienstleister für den Franchisenehmer die Verantwortung übernimmt und ihm die bestmögliche Unterstützung zukommen lassen sollte, damit gemeinsam die Ziele erreicht werden.

Geht es also um die Franchising Definition, kann gesagt werden, dass es sich hierbei um ein Vertriebssystem handelt, dass auf einer Partnerschaft basiert. Der Franchisenehmer hat das Recht, die Produkte oder Dienstleistungen des Franchisegebers unter seinem Namen zu vertreiben bzw. zu betreiben.