Was ist der Unterschied zwischen freiberuflich selbstständig, selbstständig und gewerbetreibend? Und wer davon muss eigentlich die Umsatzsteuer bezahlen?
Wer nicht in einem festen Angestelltenverhältnis arbeitet, der ist für viele selbstständig. Jedoch ist der Unterschied immens groß, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Umsatz- und Gewerbesteuer. Um nun die Unterscheidung zwischen freiberuflich selbstständig, selbstständig und gewerbetreibend zu treffen, muss zunächst erklärt werden, welche Tätigkeit genau ausgeübt wird.
Das Einkommenssteuergesetz definiert freiberuflich selbstständig bzw. die freiberufliche Tätigkeit insofern, dass es sich hierbei um eine freiberuflich selbstständig ausgeübte künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, schriftstellerische oder auch erzieherische Tätigkeit handelt. Ebenso zählen auch die Tätigkeiten von Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Buchprüfern, Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Journalisten, Dolmetscher und ähnliche Berufe dazu.
Hingegen üben zum Beispiel Sportler, Werbefachleute, Fotografen oder Makler nach dem Einkommenssteuergesetz keine freiberufliche Tätigkeit aus. Wer sich nicht sicher ist, ob er freiberuflich selbstständig ist, sollte das Finanzamt zur finalen Bestimmung zurate ziehen.
Das Einkommenssteuergesetz bietet einen ausführlichen Katalog darüber, wer freiberuflich selbstständig ist, allerdings ist es oftmals nicht leicht, eine Unterscheidung zu treffen. Grundsätzlich existieren zwei Kriterien, die zwischen freiberuflich selbstständig und gewerbetreibend genommen werden können.
In der Regel bieten Freiberufler reine Dienstleistungen an. Damit sie diese ausführen können, müssen sich nicht unbedingt am freien Handel teilnehmen. Ebenso müssen sie auch keine Waren produzieren. Das zweite Kriterium ist, dass Freiberufler über eine künstlerische Begabung oder einen Hochschulabschluss verfügen. Jedoch kann die Rechtslage bei künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten, die im Internet stattfinden, kompliziert werden. Auch in solch einem Fall sollte das Finanzamt zur Sicherheit befragt werden.