Viele Selbstständige und Freiberufler können von ihren Einnahmen nicht wirklich leben. Dabei tritt dieses Problem oftmals nicht nur in der Anfangszeit auf, sondern kann auch im Verlauf der Selbstständigkeit immer wieder mal auftreten. Indes ist es keine Seltenheit, dass Selbstständige auf eine Unterstützung durch den Staat angewiesen sind und deshalb Hartz IV beantragen müssen. Eine „Hartz IV Selbstständigkeit“ ist also gar nicht selten, wie man denken mag.
Hartz IV wird allerdings nur dann gezahlt, wenn wirklich eine Bedürftigkeit vorliegt, und dies unabhängig davon, ob man nun selbstständig, arbeitslos oder auch angestellt ist. Maßgebend für den Bezug ist der erzielte Gewinn, der entweder monatlich, viertel- oder halbjährlich berechnet wird. Ob eine Bedürftigkeit wirklich vorliegt, ist es entscheidend, ob der Selbstständige eventuell größere Ersparnisse, ein Auto oder eine Immobilie besitzt. Sollte dies nämlich der Fall sein, könnte die Hartz-IV-Leistung nicht in vollem Umfang gezahlt oder gar verweigert werden.
Zu dem Thema „Hartz IV Selbstständigkeit“ wird sich auch oftmals die Frage gestellt, ob eine Existenzgründung bei einem Hartz-IV-Bezug möglich ist und ob diese von der Agentur für Arbeit unterstützt wird. Hierzu ist zu sagen, dass eine Hartz IV Selbstständigkeit durchaus möglich ist. Im Rahmen der Hartz IV Selbstständigkeit gibt es nämlich das sogenannte Einstiegsgeld von der Agentur für Arbeit.
So muss bei der Hartz IV Selbstständigkeit das Einstiegsgeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden, und zwar vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Jedoch muss hier auch betont werden, dass es sich bei der Hartz IV Selbstständigkeit bzw. dem Einstiegsgeld um eine Kann-Leistung handelt. Ein rechtlicher Anspruch auf das Einstiegsgeld besteht also nicht.
Im Rahmen der Hartz IV Selbstständigkeit wird das Einstiegsgeld im Falle der Bewilligung für eine Dauer von bis zu sechs Monaten gewährt. Hiernach kann die Leistung auf Antrag auf weitere sechs Monate verlängert werden. Insgesamt werden jedoch nur höchstens 24 Monate bewilligt.