Selbständig


Wer sein eigener Chef und sich selbständig machen möchte, steht zunächst vor zahlreichen Hürden, die es zu bewältigen gilt. So steht zu Beginn erst einmal das Entwickeln einer entsprechenden Geschäftsidee. Dabei entsteht diese in der Regel durch den Input von außen. Trotzdem sollte darauf geachtet werden, dass die Geschäftsidee auch Perspektiven beispielsweise für die richtige Vermarktung birgt.

Um sich endgültig selbständig zu machen, kommt nun der nächste Schritt: Die Finanzierung. Grundlage, um überhaupt an finanzielle Mittel heranzukommen, ist der Businessplan. Dieser kann zudem aufzeigen, ob sich das selbständig machen auch lohnen wird. So erhält der Gründer einen guten Überblick über seine Ein- und Ausgaben, wenn er sich selbständig macht. Darüber hinaus sollte sich der Existenzgründer auch Gedanken um die Rechtsform seiner Unternehmung machen, denn dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur haben.

Wer sich mit einer Personengesellschaft selbstständig macht, der hat einen wesentlich geringeren Aufwand für die Unternehmensgründung, die Buchhaltung und auch die Steuern. Größter Nachteil ist allerdings das persönliche Haftungsrisiko. Wer sich hingegen mit einer Kapitalgesellschaft selbständig machen möchte, der haftet nicht dem persönlichen Vermögen, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Steht der Businessplan, können entsprechende Gespräche mit Kreditinstituten geführt werden. Seitens der Länder, des Bundes und sogar der Europäischen Union werden Gründer viele Fördermöglichkeiten angeboten. Dabei gehören die Kreditprogramme der KfW-Bank wohl zu den wichtigsten Programmen.

Sind die finanziellen Angelegenheiten geklärt, geht es zum zuständigen Gewerbeamt. Um sich selbständig zu machen, muss nämlich ein Gewerbe angemeldet werden. Nur Freiberufler können diesen Schritt quasi überspringen, um sich selbständig zu machen. Die Anmeldung des Gewerbes kann persönlich wie auch schriftlich erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass bei einigen Gewerben (z.B. Gastronomie) zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Empfehlenswert ist es hier, vorher beim Gewerbeamt nachzufragen.