Ein Selbstständiger hat im Vergleich zu einem Arbeitnehmer einen wesentlich größeren steuerlichen Gestaltungsspielraum, womit er die Einkommenssteuerhöhe besser beeinflussen kann. Dabei ist die Voraussetzung, dass der Selbstständige die steuerlichen Spielregeln gut beherrscht, denn Wissen bringt bei dem Thema “selbstständig Steuern” bares Geld.
Vor allem bei Existenzgründern taucht immer wieder die Frage nach “selbstständig Steuern” auf. Zunächst einmal ist es ganz wichtig zu wissen, dass die Einnahmen aus der Selbstständigkeit steuerpflichtig sind. Aus diesem Grund muss der Gründer dem zuständigen Finanzamt seine Aufnahme der Selbstständigkeit innerhalb eines Monats mitteilen. Dabei erfolgt die Anmeldung über das Ausfüllen des Vordrucks namens “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”, der vom Finanzamt zugeschickt wird.
Im Rahmen des Themas “selbstständig Steuern” müssen in dem Fragebogen nicht die persönlichen Daten eingetragen werden, sondern auch die Daten über das Unternehmen sowie den voraussichtlichen Umsatz. In jedem Fall sollten sich Gründer genügend Zeit nehmen, um diesen auszufüllen. Gegebenenfalls sollte auch ein Steuerberater zurate gezogen werden, damit dieser beim Ausfüllen und beim Thema “selbstständig Steuern” professionell helfen kann. Im Grunde will das Finanzamt herausfinden, ob der Gründer Einkommenssteuervorauszahlungen, Lohnsteueranmeldungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen zu leisten hat oder nicht. Darüber hinaus interessiert sich das Finanzamt im Rahmen des Themas “selbstständig Steuern” auch für die Tätigkeit, die ausgeführt wird, da diese einer Einkunftsart zugeordnet werden muss. So werden entweder in Bezug auf “selbstständig Steuern” Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit oder aus einem Gewerbebetrieb erzielt.
Wer als Gewerbebetreibender eingestuft wird, der muss nicht nur Einkommenssteuer, sondern auch Gewerbesteuer zahlen. Häufig kann die Einordnung durch Angaben in dem Fragebogen beeinflusst werden. Auch aus diesem Grund sollte ein Steuerberater um Rat gefragt werden.
Im Rahmen des Themas “selbstständig Steuern” gibt es unterschiedliche Techniken zur Gewinnermittlung. Entweder wird der Gewinn über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz ermittelt. Dabei wird die Bilanz in der Regel von einem Steuerberater erstellt. Zu dem Thema “selbstständig Steuern” muss auch gesagt werden, dass es Gewerbebetreibenden offen steht, ob sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, wenn der Gewinn nicht höher als 50.000 Euro und der Umsatz nicht höher als 500.000 Euro ist. Hingegen dürfen Freiberufler immer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, und zwar unabhängig von der Höhe des Gewinns.