Selbstständigkeit aufgeben


Die Entscheidung, eine Selbstständigkeit aufgeben bzw. aufzugeben oder nicht, will gut überlegt sein. Dabei zeigen die Erfahrungen, dass jeder Fall sehr unterschiedlich ist und die Entscheidung in Bezug auf die Selbstständigkeit aufgeben sehr stark von der Person des Unternehmens abhängig ist. Allerdings existieren ein paar Orientierungshilfen, die in nahezu allen Fällen angelegt werden können. So spricht es zum Beispiel für eine kritische Situation, wenn die Existenz akut bedroht ist und die finanziellen Sorgen stetig wachsen oder wenn nach vielen Versuchen keine Strategien mehr vorhanden sind.

Hingegen können Indikatoren sein, die für eine Weiterführung sprechen können, dass zum Beispiel die Zahl der Gläubiger überschaubar ist, dass viele Kunden vorhanden sind und dass eine längere finanzielle Durststrecke überwunden werden kann. Hier muss nicht unbedingt eine Selbstständigkeit aufgeben bzw. aufgegeben werden.

Die Selbstständigkeit aufgeben – das ist nicht einfach. Wer sich jedoch dazu zur Selbstständigkeit aufgeben entschließt, der sollte wissen, dass es verschiedene Arten gibt, um die Selbstständigkeit aufgeben zu können. Welche von diesen infrage kommt, hängt immer von unterschiedlichen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der Schulden. Zudem muss geprüft werden, ob ein Unternehmensverkauf infrage kommt. Geht dies nicht, kann die Selbstständigkeit aufgeben bzw. aufgegeben werden.

Wer persönlich für seine Schulden geradestehen muss, für den ist ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung sinnvoll. Aber auch hierzu muss im Rahmen des Themas „Selbstständigkeit aufgeben“ gesagt werden, dass es unterschiedliche Insolvenzverfahren gibt. Grundsätzlich muss zwischen der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz unterschieden werden, auch wenn die Verfahren vom Prinzip her ähnlich sind. Beide Verfahren dienen dem Zweck, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös dann den Gläubigern zu geben.

Für einen Kleinunternehmer kommt zum Beispiel das Regelinsolvenzverfahren infrage, wenn bei der Antragstellung eine selbstständige Tätigkeit ausgeführt wird oder es sich um Schulden aus einer ehemaligen selbstständigen Tätigkeit handelt. Hingegen gelten die Regeln der Verbraucherinsolvenz, wenn Selbstständige weniger als 20 Gläubiger haben.