Mithilfe eines „Steuerrechner Selbstständige“ können Selbstständige für die Einkommenssteuer einen genauen Wert für die Steuerlast erhalten. In der Regel ist die Benutzung dieser Rechner im Internet kostenlos. Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen entsprechend erhoben wird. Dabei befindet sich die Rechtsgrundlage für diese Steuer im Einkommenssteuergesetz – kurz EStG. Das zu versteuernde Einkommen dient zur Bemessung der Steuerlast im Rahmen eines Kalenderjahres. Aufgrund dessen, dass die Steuerlast sofort am Entstehungsort abgezogen wird, wird die Einkommenssteuer auch als Quellensteuer bezeichnet.
Wer einen „Steuerrechner Selbstständige“ nutzen möchte, der sollte wissen, dass die Berechnung der Einkommenssteuer unter unterschiedlichen Faktoren erfolgt. So ist auch mit einem „Steuerrechner Selbstständige“ eine überschlägige und pauschale Berechnung nicht einfach durchführbar. Auch beim „Steuerrechner Selbstständige“ beeinflussen beispielsweise Freibeträge das Berechnungsergebnis des Einzelnen.
Allerdings werden diese Freibeträge durch den „Steuerrechner Selbstständige“ berücksichtigt und bezieht sich beispielsweise auf Kinderfreibeträge, Haushaltsfreibeträge oder auf Immobilien oder Ausbildungen. Durch den „Steuerrechner Selbstständige“ kann leicht ausgerechnet werden, wie sich die Steuerlast verschiebt, wenn höhere oder niedrigere Einkünfte in einem Kalenderjahr erzielt werden. Vor allem spielt hier das Zu- und Abflussprinzip eine wesentliche Rolle: Unternehmer können durch einen späteren Rechnungsversand den Geldzufluss in einem Jahr entsprechend steuern. Erhöht sich zum Beispiel die Steuerschuld durch die Rechnungsbegleichung der letzten Honorarforderung, kann die Rechnung auch erst gegen Ende des Kalenderjahres gestellt werden, sodass der Unternehmer sicher sein kann, dass der Kunde diese erst im neuen Jahr bezahlt. Durch eine Änderung der Eintragungen in dem „Steuerrechner Selbstständige“ können Unternehmer schnell herausfinden, wie sich die Steuerlast verschieben kann.