Zuschuss Existenzgründung


Zuschuss Existenzgründung

Arbeitslose Personen, die den Weg in die Selbstständigkeit wagen möchten, keinen einen Zuschuss Existenzgründung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Dieser Zuschuss Existenzgründung wird auch als Gründungszuschuss bezeichnet.

Grundsätzlich ist der Zuschuss Existenzgründung eine Ermessensleistung, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht. Dabei soll die Förderung der Selbstständigkeit zu einer nachhaltigen beruflichen Integration führen.

Der Zuschuss Existenzgründung kann dann geleistet werden, wenn ein noch Arbeitslosengeldanspruch von mindestens 150 Tagen besteht. Zudem muss der zeitliche Umfang der Tätigkeit zur Arbeitslosigkeitsbeendigung führen und wöchentlich mindestens 15 Wochen betragen. Ebenso müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der Selbstständigkeit dargelegt werden. Hierzu muss der Existenzgründer einen umfassenden Businessplan erstellen. Sollte die Agentur für Arbeit an der Eignung zweifeln, kann eine Teilnahme zur Vorbereitung der Existenzgründung oder eine Maßnahme zur Eignungsfeststellung verlangt werden.

Für die Bewilligung des Zuschuss Existenzgründung muss die Tragfähigkeit der Existenzgründung der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. Demzufolge muss eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Diese sind erhältlich bei den Industrie- und Handelskammern, Fachverbänden, Kreditinstituten, Wirtschaftsprüfern oder bei den Handwerkskammern.

Der Zuschuss Existenzgründung wird in zwei Phasen geleistet. Bei der Bewilligung erhält der Selbstständige für sechs Monate einen Zuschuss in Höhe des bezogenen Arbeitslosengeldes sowie 300 Euro für die soziale Absicherung. Nach Ablauf dieser sechs Monate kann eine Verlängerung beantragt werden. Dieser Zuschuss Existenzgründung wird dann für weitere neun Monate gewährt. Jedoch erhält der Selbstständige nur noch den Pauschalbetrag in Höhe von 300 Euro.

Für Existenzgründer besteht zudem die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Dabei ist die Arbeitslosenversicherung ebenfalls bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

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