Zuschüsse Existenzgründung


Wer den Weg in die Selbstständigkeit wagt, der hat zumindest in der ersten Zeit einen gewissen finanziellen Rückhalt, denn in den ersten sechs Monaten zahlt die Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse Existenzgründung bzw. den Gründungszuschuss. Beispielsweise erhalten Verheiratete mit einem Kind hier bis zu 24.000 Euro und Singles bis zu 19.000 Euro. Die Zuschüsse Existenzgründung sind natürlich steuerfrei.

Viele Unternehmensberater und Existenzgründungsberater sind immer wieder erstaunt darüber, dass nur so wenige die Zuschüsse Existenzgründung auch nutzen. Ist das Geschäft nämlich erst einmal angelaufen, ist es für Zuschüsse Existenzgründung zu spät, denn der Antrag für den Gründungszuschuss muss vor dem Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden. Eine weitere Voraussetzung für die Zuschüsse Existenzgründung ist, dass noch mindestens 150Tage lang ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen muss. Wird der Antrag bewilligt, erhält der Existenzgründer weiterhin für sechs Monate sein Arbeitslosengeld sowie eine Pauschale in Höhe von 300 Euro. Nach diesen sechs Monaten kann eine Verlängerung der Zuschüsse Existenzgründung beantragt werden, jedoch erhält der Gründer dann nur noch den Pauschalbetrag. Darüber hinaus haben Gründer und Gründerinnen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.

Auch wenn die Zuschüsse Existenzgründung steuerfrei sind, sollten Existenzgründer auf keinen Fall das Finanzamt vergessen. Dabei regeln über 70.000 Gesetze und auch Verordnungen die Fiskuseinnahmen aus dem Verdienst der Bürger und Bürgerinnen. Aus diesem Grund sind die Kosten für einen professionellen Steuerberater für Existenzgründer eine überaus sinnvolle Investition. So kann dieser nämlich den Gründer zum Beispiel vor der leichtsinnigen Gleichsetzung von Gewinn und Umsatz bewahren, die unter Umständen für ein böses Erwachsen sorgen kann, wenn dann der Steuerbescheid eintrifft.