Die Möglichkeiten und Optionen, um sich als Selbstständiger auf das Alter richtig vorzubereiten, sind bei vielen Selbstständigen aufgrund der nicht vorhandenen gesetzlichen Pflicht zur Rentenversicherung wesentlich vielfältiger und komplizierter als bei Angestellten. So ist die Altersvorsorge für Selbstständige aufgrund der Vielzahl der Möglichkeit deswegen nicht einfacher. Vor allem für Kleinunternehmer sind die finanziellen Hürden oftmals unüberwindbar.
In Bezug auf die Altersvorsorge für Selbstständige ist die Möglichkeit, selbst durch entsprechende Geldanlagen einen Kapitalstock für später zu bilden, wohl die risikoreichste Variante – wenn auch die unbürokratischste Variante. Bis zur Rente zahlt der Selbstständige hier regelmäßig in eine verzinsliche Geldanlage ein. Im Idealfall ist diese dann hoch genug, um den späteren Ruhestand zu sichern. Für die Altersvorsorge für Selbstständige kämen hier beispielsweise Fonds oder Festgelder infrage. Ebenso wären auch Bundesschatzbriefe eine Option. Jedoch ist das Risiko enorm hoch. Im Fall der Arbeitslosigkeit muss der Selbstständige vor der Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes nämlich dieses Geld aufbrauchen. Zudem unterliegt dieses Kapital hohen Zinsschwankungen. Auch steuerrechtliche Änderungen heben das Risiko noch zusätzlich an. Darüber hinaus ist für Kleinunternehmer oftmals finanziell unmöglich, regelmäßig hohe Summen für die Altersvorsorge für Selbstständige zurückzulegen. Häufig verdienen diese gerade mal genug, um die monatlichen Kosten zu decken.
Im Rahmen der Altersvorsorge für Selbstständige ist die Rürup-Rente für Kleinunternehmer empfehlenswert und eine gute Alternative. Wichtigster Vorteil ist hier, dass die Rürup-Rente im Insolvenzfall nicht pfändbar ist. Ebenso wichtig ist aber auch, dass die Rente beitragsfrei gestellt werden kann, wenn der Versicherte die Beiträge im Falle der Unfähigkeit nicht zahlen kann. Darüber hinaus bleibt die Rürup-Rente auch bei Hartz IV unantastbar.
Die Altersvorsorge für Selbstständige, insbesondere die Rürup-Rente hat auch viele steuerliche Vergünstigungen. Alleinstehende können pro Jahr 20.000 Euro der Beiträge steuerlich absetzen. Verheiratete Personen sogar 40.000 Euro der Beiträge. Hierbei werden die Beiträge berücksichtigt sowie auch die Beiträge, die in die staatliche Rentenversicherung eingezahlt wurden – wenn der Versicherte gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist. Darüber hinaus ist die Beitragshöhe sehr flexibel und eine Mitversicherung des Ehepartners im Todesfall ist ebenfalls möglich. Allerdings kann diese Altersvorsorge für Selbstständige frühestens im Alter von 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Hingegen werden die Leistungen bis zum Tod bezahlt.