Die Steuererklärung Selbstständige unterscheidet sich von denen der Festangestellten, so zahlen zum Beispiel Selbstständige keine Lohnsteuer. Es gilt hier, einige Besonderheiten bei der Einkommensermittlung zu beachten. Zudem müssen zusätzliche Formulare für die Steuererklärung Selbstständige ausgefüllt werden.
Die Steuererklärung Selbstständige bzw. für selbstständige Kleinunternehmer ist vergleichsweise einfach. Da hier die Umsatzsteuer entfällt, können sich Kleinunternehmer auf die Einkommenssteuer konzentrieren. Wer allerdings darüber hinaus auch ein Gewerbe angemeldet hat, der muss auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Für Selbstständige ist die Einkommenssteuererklärung ein absolutes Pflichtprogramm. Dabei müssen Gewerbetreibende die Anlage G und Freiberufler die Anlage S der Steuererklärung Selbstständige entsprechend ausfüllen. Unter Umständen muss auch die Anlage EÜR ausgefüllt werden. Hier wird der Gewinn ermittelt, der dann in die Anlage S oder G übertragen wird.
Im Rahmen der Steuererklärung Selbstständige müssen Selbstständige die Anlage EÜR ausfüllen, die Umsätze von über 17.500 Euro in einem Kalenderjahr erzielt haben. Wird ein Gewinn von mehr als 50.000 Euro oder auch ein Umsatz von mehr als 500.000 Euro erzielt, muss der Selbstständige eine Bilanz erstellen.
Die Höhe des Gewinns hängt immer davon ab, wie hoch die Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen in einem Kalenderjahr waren. Dabei gehören zu den Betriebseinnahmen sämtliche Einnahmen, die im Rahmen der Selbstständigkeit erzielt wurden. Als Betriebsausgaben sind in der Steuererklärung Selbstständige besonders Ausgaben für das Arbeitszimmer, Kfz, Telefon, Büromaterialien etc. von Bedeutung.
Für Selbstständige ist bei der Steuererklärung Selbstständige vor allem der Abzugsposten Abschreibung wichtig. Allerdings gibt es hier verschiedene gesetzliche Bestimmungen, wie die Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind. Gegebenenfalls sollte hier ein Steuerberater zur Hilfe genommen werden.