Ein Selbstständiger muss so einiges beachten. Schon allein bei der Existenzgründung fallen unterschiedliche Dinge an, die erledigt werden müssen. Um nicht im Chaos zu versinken, sollte man sich gründlich vorbereiten. Ein Selbstständiger muss sich beispielsweise nicht nur um Versicherungen kümmern, sondern auch etwaige gesetzliche Vorschriften einhalten.
Ein zukünftiger Selbstständiger benötigt zu Beginn natürlich erst einmal eine gute Geschäftsidee. Ist diese entwickelt, folgt die Erstellung des Businessplans. Kommt der Gang zum Gewerbeamt, sollte schon feststehen, für welche Unternehmensform man sich entschieden hat. In der Regel entscheiden sich viele für den Gewerbebetreibenden und nicht für den Freiberufler. So muss ein Selbstständiger also zunächst einen Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt beantragen. Dieser Vorgang dauert im Grunde nur wenige Minuten. Das Gewerbeamt nimmt dann automatisch Kontakt mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie dem Finanzamt auf und übermittelt die Daten. Um diesen Prozess zu beschleunigen, kann ein Selbstständiger aber auch persönlich Kontakt zum Finanzamt und zur IHK aufnehmen.
Im Übrigen zählen zu den Freiberuflern zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Ingenieure oder auch Architekten. Hier müssen sich die Freiberufler selbstständig beim Finanzamt anmelden. Ein Gewerbeschein ist hingegen nicht erforderlich.
Ein Selbstständiger erhält nach der Anmeldung den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung. Hierbei sollte ein Selbstständiger sehr vorsichtig sein und am besten beim Ausfüllen einen Steuerberater hinzuziehen. Wichtig ist, dass die Umsatz- und Gewinnerwartungen so realistisch wie möglich eingeschätzt werden, denn sonst drohen große Steuernachzahlungen. Nach dem Verwenden des Fragebogens erteilt das Finanzamt die persönliche Steuernummer und entscheidet zudem, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Hiermit ist dann schon mal der Grundstein für die Selbstständigkeit gelegt.