Im Vergleich zum Angestellten weiß ein Selbstständiger in der Regel nicht, wie hoch sein monatliches Einkommen ausfällt. Zudem tragen Selbstständige allein das unternehmerische Risiko. Um dieses Risiko einzugrenzen, sind für Selbstständige verschiedene Versicherungen wichtig, die in den privaten und auch beruflichen Lebensbereich ineinander gehen. Gerade die Rechtsschutzversicherung Selbstständige ist für Selbstständige ein besonders wichtiges Thema.
Normalerweise wird die Rechtsschutzversicherung Selbstständige unter anderem in Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz unterteilt. Üblich ist meist ein günstiger Tarif für diese Kombination. Zu beachten ist, dass bestimmte Branchen nicht automatisch in der Rechtsschutzversicherung Selbstständige aufgenommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Fahrschulen, Busunternehmen, Kfz-Betriebe, Tankstellen oder auch Gebäudereinigungsunternehmen. Des Weiteren hängt von der vertraglichen Vereinbarung die Kostendeckung bei einem Rechtsstreit ab. Wer als Selbstständiger bereits absehen kann, dass er mit seinem Unternehmen möglicherweise in Streitfälle im Vertrags-, Arbeits-, Schadensersatz-, Verkehrs- oder Steuerrecht verwickelt wird, der sollte unbedingt darauf achten, dass die Rechtsschutzversicherung Selbstständige diese Kosten entsprechend deckt.
Bei der Rechtsschutzversicherung Selbstständige sind in der Regel einzelne Optionen wie in einem Baukastensystem kombinierbar. Hier ist es besonders wichtig, für die Rechtsschutzversicherung Selbstständige den persönlichen Bedarf zu ermitteln. Dabei werden von einigen Versicherungsgesellschaften bereits vorgefertigte Lösungen für unterschiedliche Branchen angeboten. Jedoch sollten die unterschiedlichen Leistungsangebote genau verglichen werden. Besonders Augenmerk sollte hier auf die jeweiligen Deckungssummen gelegt werden. Gegebenenfalls sollte hier auch ein Versicherungsexperte hinzugezogen werden. In jedem Fall sollten mit einer Rechtsschutzversicherung Selbstständige alle betrieblichen Risiken abgedeckt werden, die in Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen. Ebenso sollten auch Angestellte des Selbstständigen oder Familienangehörige entsprechend mitversichert sein.