Selbstständig und Hartz 4


Oftmals können Freiberufler und Selbstständige nicht von ihrem monatlichen Einkommen leben. Finanzielle Probleme oder Engpässe treten nicht nur zu Beginn der Selbstständigkeit auf, sondern können jederzeit auftreten. Aus diesem Grund ist es keine Seltenheit, dass Freiberufler und Selbstständige Hartz 4 beantragen müssen und somit auf die Unterstützung des Staates angewiesen sind.

Im Rahmen „selbstständig und Hartz 4“ ist zu sagen, dass diese Leistung nur dann gezahlt werden kann, wenn eine Bedürftigkeit gemäß dem Sozialgesetzbuch besteht. Diese Bedürftigkeit kann in Bezug auf das Thema „selbstständig und Hartz 4“ bestehen, und zwar egal, ob Betroffene angestellt, arbeitslos oder selbstständig sind.

Selbstständig und Hartz 4 bedeutet, dass die Leistungshöhe nach dem Bruttoeinkommen bzw. des erzielten Gewinns des Selbstständigen berechnet wird. Für die Frage, ob eine Bedürftigkeit vorliegt in Bezug auf das Thema „selbstständig und Hartz 4“ ist es auch entscheidend, ob der Selbstständige zum Beispiel noch ein Sparvermögen, ein Auto oder eine Immobilie besitzt. Sollte dies der Fall sein, kann es durchaus vorkommen, dass die Leistung verwehrt oder nicht in vollem Umfang gezahlt wird.

Bezüglich des Themas „selbstständig und Hartz 4“ ist es auch wichtig zu wissen, dass die Leistungen steuerfrei sind. Allerdings kann es passieren, dass die Umsätze bzw. Einnahmen und die Bezüge gleich hoch sind, sodass trotz der bestehenden Bedürftigkeit das Existenzminimum überschritten wird. Im Zusammenhang mit dem Thema „selbstständig und Hartz 4“ kann dies zur Folge haben, dass der Selbstständige trotzdem Steuern zahlen muss. In der Regel sind dies aber kleinere Beträge.

Sehr kompliziert wird die Angelegenheit „selbstständig und Hartz 4“, wenn der Selbstständige zusätzlich eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausübt und auch Hartz-4-Leistungen bezieht. In diesem Fall wäre für die geringfügige Nebenbeschäftigung die gleiche Steuerklasse maßgebend, die auch für eine Festanstellung in Teil- oder Vollzeit infrage käme.