Wer eine Selbstständigkeit nebenberuflich ausübt, der gilt in der Sozialversicherung als nebenberuflich selbstständig. Ob nun jemand als haupt- oder nebenberuflich selbstständig angesehen wird, das hängt davon ab, wie viel Zeit die selbstständige Tätigkeit in Anspruch nimmt. Wer zum Beispiel überwiegend festangestellt beschäftigt ist, der übt eine selbstständige Tätigkeit nebenberuflich aus.
In Bezug auf das Thema „nebenberuflich selbstständig Krankenversicherung“ ist derjenige nebenberuflich selbstständig, wenn er beispielsweise 20 Stunden in der Woche als Angestellter arbeitet und dabei etwa 2.000 Euro verdient und die selbstständige Tätigkeit zehn Stunden pro Woche ausübt und dabei etwa 1.000 Euro verdient.
Im Rahmen des Themas „nebenberuflich selbstständig Krankenversicherung“ ist noch zu sagen, dass eine selbstständige Tätigkeit grundsätzlich als nebenberuflich gilt, wenn diese weniger als 19,25 Stunden in der Woche ausgeübt wird. Wer mehr als 19,25 Stunden pro Woche arbeitet, der gilt als hauptberuflich selbstständig.
Die Versicherung richtet sich bei dem Thema „nebenberuflich selbstständig Krankenversicherung“ danach, ob man Familienversicherter, Arbeitnehmer oder Student ist.
Grundsätzlich kann es neben einer Festanstellung, bei Arbeitslosigkeit oder auch in der Familienzeit attraktiv sein, eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufzubauen. Meist ist das Ziel, die Einkünfte aufzubessern oder eine berufliche Neuorientierung. Unabhängig der persönlichen Motivation und dem Inhalt der gewünschten Tätigkeit, sind stets im Rahmen der „nebenberuflich selbstständig Krankenversicherung“ die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten.
Schließlich kann im Rahmen der „nebenberuflich selbstständig Krankenversicherung“ bzw. einer in Teilzeit ausgeübten Selbstständigkeit mit geringem Einkommen eine Versicherungspflicht in der Kranken- oder Rentenversicherung führen.
Wer sich mit dem Thema „nebenberuflich selbstständig Krankenversicherung“ beschäftigt, der sollte auch bedenken, dass eine nebenberufliche Selbstständigkeit mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden muss, falls eine Festanstellung besteht.
In der Regel ist die Thematik „nebenberuflich selbstständig Krankenversicherung“ immer im Einzelfall zu bewerten, sodass es zu empfehlen ist, hier die Krankenversicherung um Rat zu fragen.