Im Rahmen des Themas „Selbstständigkeit Förderung“ gibt es zahlreiche Fördermittel, die Existenzgründer in Anspruch nehmen können. Dabei werden diese Fördermittel vom Staat oder von Förderbanken zur Verfügung gestellt und als „Selbstständigkeit Förderung“ vergeben.
Zu der „Selbstständigkeit Förderung“ zählen u. a. vergünstigte Kredite, Zuschüsse oder auch Bürgschaften für Darlehen. Aufgrund dessen, dass die Programme zum Thema „Selbstständigkeit Förderung“ so vielfältig sind, ist es empfehlenswert, sich hier professionell beraten zu lassen. Eine der ersten Anlaufstellen sollte die KfW-Bank sein, denn diese vergibt Gründerkredite für Betriebsmittel und Investitionen. Beachtet werden sollte, dass die Beantragung solcher Kredite nur über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut möglich ist, und nicht direkt über KfW-Bank.
Sollte ein Existenzgründer für die „Selbstständigkeit Förderung“ einen geringen Finanzierungsbedarf haben, so stehen diesem die sogenannten Mikrokredite zur Verfügung. Dabei bietet die KfW-Bank diese Kredite ebenfalls zu günstigen Konditionen an.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, der sollte in jedem Fall mit der zuständigen Agentur für Arbeit über das Thema „Selbstständigkeit Förderung“ sprechen. So besteht die Möglichkeit, den Gründungszuschuss beantragen. Wird der Antrag bewilligt, erhält der Existenzgründer über einen Zeitraum von sechs Monaten weiterhin sein Arbeitslosengeld zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro. Nach dieser Zeit kann eine Verlängerung beantragt werden. Diese läuft dann über einen Zeitraum von neun Monaten. Allerdings wird hier nur noch die Pauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt.
Im Rahmen der „Selbstständigkeit Förderung“ ist in jedem Fall eines zu beachten: Hier muss ein professioneller und gut ausgearbeiteter Businessplan vorgelegt werden können. So ist der Businessplan wohl eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen für Banken und die Agentur für Arbeit.