Förderung Selbstständigkeit – hierzu gibt es zahlreiche Möglichkeiten. In erster Linie ist hier der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu nennen. Dabei ist die Grundvoraussetzung für die Bewilligung, dass der Arbeitslose noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten besitzt. Mit einem entsprechenden Businessplan und einer fachkundigen Stellungnahme kann dann die Förderung Selbstständigkeit beantragt werden. Wird der Gründungszuschuss bewilligt, erhält der Gründer für sechs Monate weiterhin sein Arbeitslosengeld sowie eine Pauschale in Höhe von 300 Euro. Nach diesem Zeitraum kann er eine Verlängerung beantragen, die dann über genau neun Monate läuft. Allerdings wird hier dann zur Förderung Selbstständigkeit nur noch die Pauschale von 300 Euro gezahlt.
Auch bei Hartz-IV-Empfängern kann die Existenzgründung gefördert werden. Dies wird dann als Einstiegsgeld bezeichnet. Ziel ist es hierbei, dass Langzeitarbeitslose den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Bei der Gewährung der Förderung der Selbstständigkeit wird das Einstiegsgeld zusätzlich zum Hartz-IV-Entgelt gezahlt.
Im Rahmen der Förderung Selbstständigkeit können Gründer auch das sogenannte Gründercoaching beantragen. Dieses Programm bietet die KfW-Mittelstandsbank an. Existenzgründer können in den ersten fünf Jahren für eine Beratung einen Zuschuss beantragen. Je nach Region wird hier ein Zuschuss in Höhe von 50 bis 75 Prozent des Honorars gezahlt. Den Antrag können Gründer bei der Wirtschaftsfördereinrichtung oder auch bei der Industrie- und Handelskammer stellen.
Weiter gibt es für die Förderung Selbstständigkeit das Meister-BAföG. So ist es in zahlreichen Handwerksberufen als Selbstständiger von großem Vorteil, einen Meistertitel innezuhaben. Wenn ein Gründer vor seiner Selbstständigkeit einen Meistertitel erreichen möchte, der kann die Förderung Selbstständigkeit in Anspruch nehmen. Oftmals besteht die Förderung in einem zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen.