Private Krankenversicherung Selbstständige


Wie alle deutschen Bürger und Bürgerinnen müssen auch Selbstständige Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung sein. Wer vor seiner Selbstständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann zwischen einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wählen, wenn die nötige Vorversicherungszeit erfüllt wird. Dabei muss die Selbstständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt werden. Alsdann prüft diese, ob es sich um eine hauptberufliche oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Der zeitliche Rahmen wie auch die voraussichtliche Einkommenshöhe spielt hier eine wesentliche Rolle.

Wer in die private Krankenversicherung Selbstständige wechseln möchte, der sollte die Vor- und Nachteile genauestens abwägen. Wer sich nämlich einmal für die private Krankenversicherung Selbstständige entscheidet, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Des Weiteren sollte auch bei einer private Krankenversicherung Selbstständige bedacht werden, dass im Falle einer Familiengründung für jedes Familienmitglied ein Beitrag gezahlt werden muss. Hingegen besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragsfreiheit für den Ehepartner und die Kinder, sofern gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Der Beitrag für die private Krankenversicherung Selbstständige richtet nach dem Einkommen sowie dem persönlichen Krankheitsrisiko. Vor allem gesunde und jüngere Versicherte mit einem hohen Einkommen können durch den Wechsel in die private Krankenversicherung Selbstständige häufig Geld einsparen. Des Weiteren bestimmen privat versicherte Personen den Leistungsumfang ihrer Versicherung selbst.

In Bezug auf die private Krankenversicherung Selbstständige sollte auf keinen Fall auf das Krankentagegeld verzichtet werden. Vor allem für Freiberuflicher oder Kleinunternehmer kann eine längere Krankheit zu einem erheblichen Verdienstausfall führen. Aus diesem Grund ist eine Krankentagegeldversicherung unverzichtbar. Die private Krankenversicherung Selbstständige zahlt in der Regel ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Allerdings können hier auch längere Karenzzeiten oder Staffelungen vereinbart werden.