Rentenversicherung Selbstständige


Jeder, der selbstständig ist, muss sich um die Rentenversicherung Selbstständige bzw. um seine Altersversorgung kümmern. Dabei ist für einige Selbstständige die gesetzliche Rente eine Pflichtversicherung. Hingegen können die anderen frei wählen, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wollen oder nicht.

Im Sozialgesetzbuch hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Berufsgruppen in die gesetzliche Rente einzahlen müssen, obwohl sie selbstständig sind. Hierzu zählen unter anderem selbstständige Handwerker, Hebammen, Pflegepersonen, Künstler, Publizisten sowie Selbstständige, die nur einen Auftraggeber haben. Ebenso müssen auch Existenzgründer, die den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten, in die Rentenversicherung Selbstständige einzahlen.

Der Grund für die gesetzliche Rentenversicherung Selbstständige liegt im Schutz des Selbstständigen vor einer Altersarmut. So werden automatisch Beiträge an die Rentenversicherung Selbstständige bzw. die Rentenkasse abgeführt, um so eine Versorgung für das Alter aufzubauen. Ansprechpartner bei der Frage der Versicherungspflicht ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Hier lässt sich ganz einfach klären, ob in die Rentenversicherung Selbstständige eingezahlt werden muss oder nicht.

Selbstständige, die sich privat versichern möchten bzw. eine Rentenversicherung Selbstständige abschließen möchten, die sollten sich über die sogenannte Rürup-Rente informieren. Besonders empfehlenswert ist diese Art der Rentenversicherung Selbstständige für Kleinunternehmer und Existenzgründer. Dabei ist ein großer Vorteil dieser Versicherung, dass diese im Insolvenzfall nicht pfändbar ist. Darüber hinaus kann sie bei finanziellen Engpässen auch einmal beitragsfrei gestellt werden. Des Weiteren bleibt diese Versicherung auch bei einem Hartz-IV-Einkommen unantastbar. Ebenso hat die Rürup-Rente auch zahlreiche steuerliche Vorteile. Beispielsweise können Alleinstehende in jedem Jahr etwa 20.000 Euro der Beiträge steuerlich absetzen. Ein Ehepaar kann sogar etwa 40.000 Euro steuerlich absetzen.